Am 1.1.2023 ist die erste Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten. Wesentliche Änderung war die Verschärfung der Anforderungen des Primärenergiebedarfs. Mit der Ausrichtung der 2. Änderungsnovelle zum Gebäudeenergiegesetz im wesentlichen Änderungen für den Einbau neuer Heizungen.
Schwerpunktmäßig wird im Seminar auf die vom Gebäudeenergiegesetz in Bezug genommene DIN V 18599 eingegangen. Hierin wurden gegenüber der Vorgängerversion eine Reihe von Neuerungen berücksichtigt. In Zukunft soll die DIN V 18599 die alleinige Bilanzierungsgrundlage für den energetischen Nachweis sein.
Für den Wohn- und Nichtwohnungsbau werden im Seminar Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Energiebilanz dargestellt und diverse Stellschrauben zur kostengünstigen Umsetzung der Anforderungen erläutert.